Für Hausbesitzer
Original:
Als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die überbaute oder befestigte Quadratmeterfläche der Grundstücke vorgesehen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche
Entwässerungsanlage abfließt. Als befestigt in diesem Sinne gilt jeder Teil der Grundstücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, dass Niederschlagswasser vom Erdreich nicht aufgenommen
werden kann. (Abwassersatzung der Stadt Penzberg)
Meine Version:
Kanalgebühr für Regenwasser zahlen Sie nur für den Teil Ihres Grundstücks, auf dem der Regen nicht versickert.
Für Philosophen
Original:
Der Radikalität seiner fundamentalontologischen Fragestellung meinte Heidegger durch eine eigentümliche Sprache entsprechen zu müssen. Doch erschwert diese Sprache das Verständnis des Textes ganz
erheblich. (Aus dem Feuilleton einer deutschen Tageszeitung)
Meine Version:
Heidegger schreibt absichtlich so wie er denkt: schwierig.
Für Schweinemastbetriebe
Original:
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen wird in dieser Verwaltungsvorschrift nicht geregelt; dagegen wird die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch
Geruchsemissionen in dieser Verwaltungsvorschrift geregelt. (Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz vom 24. Juli 2002)
Meine Version:
Ihre Schweine dürfen die Luft nicht verpesten. Die Nase zuhalten muss Ihr Nachbar sich allerdings selbst.